Beglaubigungen

“einfache” Beglaubigung

In bestimmten Fällen werden beglaubigte Übersetzungen benötigt. Dies betrifft vor allem Dokumente, Urkunden und Bescheinigungen, aber auch Verträge, Bilanzen, Jahresabschlüsse etc.

Beglaubigte Übersetzungen werden vor allem bei Behörden, öffentlichen Istitutionen und Einrichtungen, Gerichten, Universitäten etc. benötigt.

Wenn ein vereidigter/ermächtigter Übersetzer (in einem deutschen OLG-Bezirk zugelassen) eine beglaubigte Übersetzung anfertigt, haftet er mit seinem Beglaubigungsvermerk, seinem Stempel und seiner Unterschrift für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller aus dem Ursprungsdokument übersetzten Angaben.

 

Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation)

Durch die Überbeglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers durch das jeweilige Gericht bestätigt, bei dem der vereidigte/ermächtigte Übersetzer zugelassen ist. Damit eine Überbeglaubigung eingeholt werden kann, muss das Dokument vorerst übersetzt und beglaubigt werden (Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift vom Übersetzer).

Ob die Überbeglaubigung in Form von einer Apostille oder Legalisation eingeholt werden muss, hängt von dem Abkommen ab, die die Staaten untereinandner abgeschlossen haben. Die Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, wird die Apostille erteilt. Bei allen anderen Staaten wird eine Legalisation erteilt.

Ob Sie eine Apostille oder eine Legalisation benötigen, können Sie bei den Behörden im Zielland erfragen.

Die Kosten für die einfache Beglaubigung beläuft sich pro Dokument auf € 5,00 zzgl. der gesetzlichen zurzeit geltenden MwSt.

Die Kosten für die Überbeglaubigung hängt von der Menge und der Sprache der zu übersetzenden Unterlagen ab und entstehen nicht durch uns, sondern werden vom zuständigen Gericht erhoben.

Beratung und Entscheidung bezüglich der Beglaubigungsart liegen nicht im Kompetenzbereich des Übersetzungsbüros.